Abfallwirtschaftsverband Lippe
Über uns
Inhalt
Organe des Verbandes
Die Organe des Verbandes sind der Verbandsvorsteher, der Verwaltungsrat und die Verbandsversammlung.
Verbandsvorsteher
Der Verbandsvorsteher wird von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten oder mit Zustimmung ihres Dienstvorgesetzten aus dem Kreis der allgemeinen Vertreter oder der leitenden Bediensteten der zum Zweckverband gehörenden Städte und Gemeinden oder des Kreises gewählt. Der Verbandsvorsteher führt die laufenden Geschäfte, soweit sie nicht dem Verwaltungsrat vorbehalten sind. Das Amt des Verbandsvorstehers wird von Landrat Dr. Axel Lehmann wahrgenommen.Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat, der aus insgesamt 26 Vertretern der Verbandsmitglieder besteht, wird unter dem Vorsitz des Verbandsvorstehers gebildet. Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lemgo und der Kreis Lippe entsenden je 3 Vertreter, die Stadt Lage entsendet 2 Vertreter, alle übrigen Verbandsmitglieder entsenden jeweils einen Vertreter für die Dauer ihrer Wahlzeit. Dem Verwaltungsrat obliegt die Vorbereitung der Beschlüsse der Verbandsversammlung und die Abstimmung unter den Mitgliedern, darüber hinaus beschließt er über alle Maßnahmen der Geschäftsführung der Tochtergesellschaft des Verbandes, der Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen.Verbandsversammlung
Die Verbandsversammlung besteht aus 52 Vertretern der Verbandsmitglieder. Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lemgo und der Kreis Lippe entsenden je 6 Vertreter, die Stadt Lage entsendet 4 Vertreter, alle übrigen Verbandsmitglieder entsenden jeweils 2 Vertreter für die Dauer ihrer Wahlzeit. Die Verbandsversammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden der Verbandsversammlung sowie den Stellvertreter des Vorsitzenden. Zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung wurde der Bürgermeister der Gemeinde Kalletal Mario Hecker gewählt.Geschäftsleitung
Der Verband unterhält zur Entlastung des Verbandsvorstehers eine Geschäftsleitung. Die Geschäftsleitung und deren Stellvertretung werden von der Verbandsversammlung auf Vorschlag des Verbandsvorstehers bestellt und abberufen.
Frau Dr. Ute Röder wurde durch Beschluss der Verbandsversammlung als Geschäftsleiterin bestellt. Ihre Stellvertretung nimmt Herr Thorsten Aust wahr.
Korruptionsbekämpfungsgesetz
Entsprechend dem im Jahr 2005 in Kraft getretenen Korruptionsbekämpfungsgesetzes des Landes NRW müssen Bürgermeister und Mitglieder kommunaler Gremien (Rats- und Ausschussmitglieder) schriftlich Auskunft geben über:
- den ausgeübten Beruf
- die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 3 des Aktiengesetzes
- die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich rechtlicher oder privat rechtlicher Form der in § 1 Absatz 1 und Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden und Einrichtungen
- die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privat rechtlicher Unternehmen die Funktion in Vereinen oder vergleichbaren Gremien
Die Informationen können den verlinkten Daten bei der jeweiligen Mitgliedskommune entnommen werden.
Beteiligungen
Der Abfallwirtschaftsverband Lippe hält folgende Beteiligungen
Geschäftsberichte
Rechtsgrundlagen
- Satzung des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe
- Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der Gemeinde Augustdorf
- Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Bad Salzuflen
- Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Barntrup
- Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Blomberg
- Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Dörentrup
- Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Extertal
- Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Horn-Bad Meinberg
- Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Kalletal
- Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Lage
- Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Lemgo
- Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Leopoldshöhe
- Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Lügde
- Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Oerlinghausen
- Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Schieder-Schwalenberg
- Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung der Stadt Schlangen
- Abfallsatzung und Abfallgebührensatzung des Kreises Lippe
- Kreislaufwirtschaftsgesetz
- Landeskreislaufwirtschaftsgesetzgesetz
- Haushaltssatzung 2023
Amtliche Bekanntmachungen
Die 8. Sitzung der Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe in der Wahlperiode 2020 – 2025 findet am 09.10.2024 um 18.00 Uhr in Raum 408 (Kreistagssitzungssaal) im Kreishaus statt. Neben Ort und Zeit der Sitzung ist auch die Tagesordnung im Kreisblatt, Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden, Ausgabe Nr. 53 vom 01.10.2024 veröffentlicht worden.