Abfall­wirtschafts­verband Lippe

Über uns

Der Abfallwirtschaftsverband Lippe (AWV) ist öffentlich-rechtlicher Ent­sorgungs­­träger im Sinne des § 6 Landes­abfall­gesetz NRW. Seine Mitglieder sind alle 16 Städte und Gemeinden des Krei­ses Lippe sowie der Kreis Lippe. Der AWV ist zuständig für Abfall­sammlung und -transport aller Abfälle in den Gemeinden Augustdorf, Dörentrup, Extertal, Leopoldshöhe, Kalletal, Schlangen und in den Städten Barntrup, Bad Salzuflen, Blomberg, Detmold (nur Sperrmüll und Sonder­müll), Horn-Bad Meinberg ­(ohne Sperrmüll), Lage, Lemgo, Lügde, Oerlinghausen, Schieder-Schwalenberg sowie für die Abfall­ver­wertung und -beseitigung im gesamten Kreisgebiet.

Inhalt

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Organe des Verbandes

Die Organe des Verbandes sind der Verbandsvorsteher, der Verwaltungs­rat und die Verbands­­versammlung.

Verbandsvorsteher

Der Verbandsvorsteher wird von der Verbandsversammlung aus dem Kreis der Haupt­­verwaltungs­beamten oder mit Zustimmung ihres Dienstvorgesetzten aus dem Kreis der allgemeinen Ver­treter oder der leitenden Bediensteten der zum Zweck­verband gehörenden Städte und Gemeinden oder des Kreises  gewählt. Der Verbands­­vorsteher führt die laufenden Geschäfte, soweit sie nicht dem Verwaltungsrat vorbehalten sind. Das Amt des Verbandsvorstehers wird von Landrat Dr. Axel Lehmann wahrgenommen.

Verwaltungsrat

Der Verwaltungsrat, der aus insgesamt 26 Vertretern der Verbandsmitglieder besteht, wird unter dem Vorsitz des Verbandsvorstehers gebildet. Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lemgo und der Kreis Lippe entsenden je 3 Vertreter, die Stadt Lage entsendet 2 Vertreter, alle übrigen Verbands­mitglieder entsenden jeweils einen Ver­treter für die Dauer ihrer Wahlzeit. Dem Verwaltungsrat obliegt die Vorbereitung der Beschlüsse der Verbands­versammlung und die Abstimmung unter den Mitgliedern, darüber hinaus beschließt er über alle Maß­nahmen der Geschäftsführung der Tochter­gesellschaft des Verbandes, der Abfallbeseitigungs-GmbH Lippe, die über den ge­wöhnlichen Geschäfts­betrieb hinausgehen.

Verbandsversammlung

Die Verbandsversammlung besteht aus 52 Vertretern der Verbands­mitglieder. Die Städte Bad Salzuflen, Detmold, Lemgo und der Kreis Lippe entsenden je 6 Vertreter, die Stadt Lage entsendet 4 Vertreter, alle übrigen Verbands­mitglieder entsenden jeweils 2 Vertreter für die Dauer ihrer Wahlzeit. Die Verbands­versammlung wählt aus ihrer Mitte den Vorsitzenden der Verbands­versammlung sowie den Stellvertreter des Vor­sitzenden. Zum Vorsitzenden der Verbandsversammlung wurde der Bürger­meister der Gemeinde Kalletal Mario Hecker gewählt.

Geschäftsleitung

Der Verband unterhält zur Entlastung des Verbandsvorstehers eine Geschäfts­leitung. Die Geschäfts­leitung und deren Stell­vertretung werden von der Verbands­versammlung auf Vorschlag des Verbands­vorstehers bestellt und abberufen.

Frau Dr. Ute Röder wurde durch Beschluss der Verbands­­versammlung als Geschäftsleiterin bestellt. Ihre Stellvertretung nimmt Herr Thorsten Aust wahr.

Korruptions­bekämpfungs­gesetz

Entsprechend dem im Jahr 2005 in Kraft getretenen Korruptions­­bekämpfungs­­gesetzes des Landes NRW müssen Bürgermeister und Mitglieder kommu­naler Gremien (Rats- und Ausschuss­mitglieder) schriftlich Auskunft geben über:

  • den ausgeübten Beruf
  • die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Absatz 1 Satz 3 ­des Aktiengesetzes
  • die Mitgliedschaft in Organen von verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich rechtlicher oder privat rechtlicher Form der in § 1 Absatz 1 und Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes genannten Behörden ­und Einrichtungen
  • die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privat rechtlicher Unternehmen die Funktion in Vereinen ­oder vergleichbaren Gremien

Die Informationen können den verlinkten Daten bei der jeweiligen Mitgliedskommune entnommen werden.

Beteiligungen

Der Abfallwirtschaftsverband Lippe hält folgende Beteiligungen

Die Beteiligungs- und Vertrags­verhält­nisse des AWV Lippe sind in der folgenden Grafik dargestellt:

Geschäftsberichte

Amtliche Bekanntmachungen

Die 8. Sitzung der Verbandsversammlung des Abfallwirtschaftsverbandes Lippe in der Wahlperiode 2020 – 2025 findet am 09.10.2024 um 18.00 Uhr in Raum 408 (Kreistagssitzungssaal) im Kreishaus statt. Neben Ort und Zeit der Sitzung ist auch die Tagesordnung im Kreisblatt, Amtsblatt des Kreises Lippe und seiner Städte und Gemeinden, Ausgabe Nr. 53 vom 01.10.2024 veröffentlicht worden.