Gewerbeabfall

Gewerbliche Siedlungsabfälle

Bei gewerblichen Siedlungsabfällen oder auch hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen handelt es sich um gewerbliche und industrielle Abfälle sowie Abfälle aus privaten und öffentlichen Einrichtungen, die solchen aus privaten Haushalten in Bezug auf Beschaffenheit und Zusammensetzung ähnlich sind.

Die Mengenanteile der einzelnen Inhaltsstoffe können je nach Herkunftsbereich sehr unterschiedlich sein und deshalb deutlich von der Hausmüllzusammensetzung abweichen.

Pflicht zur getrennten Sammlung

Die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) schreibt vor, dass Gewerbebetriebe ihre Abfälle, wie Papier, Holz, Glas, Metalle, Textilien, Kunststoffe und Folien sowie biogene Abfälle bereits vor Ort trennen müssen. Damit soll eine möglichst vollständige Verwertung der Abfälle gewährleistet werden.

Ist eine Getrenntsammlung aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar, muss dies genau begründet und dokumentiert werden. Das Abfallgemisch ist einer zugelassenen Abfallsortieranlage zuzuführen, in der die Abfälle getrennt und anschließend einer Verwertung zugeführt werden.

Pflichtrestmülltonne

Gewerbliche Siedlungsabfälle, die nicht verwertet werden können, sind dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Daher besteht für jeden gewerblichen Abfallbesitzer oder Abfallerzeuger nach §7 der Gewerbeabfall-Verordnung die Pflicht, einen Restabfallbehälter, eine sogenannte Pflichtrestmülltonne, des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers in einem angemessene Umfang zu nutzen. Es muss mindestens ein Behälter vorgehalten werden.

Eine Befreiung von dieser Anschlusspflicht, mit der Begründung, dass keine Abfälle anfallen, die beseitigt werden müssen, ist in der Praxis nur selten möglich. Es kann davon ausgegangen werden, dass in jedem Gewerbebetrieb zumindest in geringen Mengen Abfälle anfallen, die nicht verwertet werden können. Denn auch bei einem gewerblichen Abfallbesitzer fallen regelmäßig zum Beispiel folgende Abfälle an:

  • Hygienepapiere wie Einmalhandtücher, Papiertaschentücher
  • Hygieneartikel
  • Zigarettenkippen
  • Putzlappen, Putzschwämme, Staubsaugerbeutel
  • zerbrochenes Porzellan
  • verbrauchte Schreibmaterialien, Büroartikel
  • Kehricht

Haben Sie weitere Fragen?

Dann hilft Ihnen die Abfallberatung des Kreises Lippe.