Corona Schnell- oder Selbsttests richtig entsorgen

Im Gegensatz zu den PCR-Tests, bei denen die Abstrichmaterialien im Labor als Abfall anfallen, fallen gebrauchte Schnelltests am Ort der Testung an. Neben Einrichtungen des Gesundheitsdienstes sind dies z. B. auch Firmen, Schulen und private Haushalte. Damit stellt sich die Frage nach den Risiken im Umgang sowie nach der richtigen Entsorgung dieser Abfälle.

Das Umweltbundesamt hat gemeinsam mit dem RKI Empfehlungen zur Entsorgung von Schnelltests und Impfabfällen herausgegeben. Zum Umgang mit gebrauchten Schnelltests wird dazu zusammengefasst folgendes ausgeführt:

Bei den Schnelltests „handelt es sich (…) um Abfälle mit sehr geringen Virusmengen aufgrund der zu verzeichnenden wenigen positiven Tests. Im Test-Kit findet keine Vermehrung der Viren statt. Es geht daher von den als Abfall anfallenden gebrauchten Test-Kits kein Risiko aus, das einen besonderen Umgang mit diesen Abfällen im Vergleich zu anderen nicht gefährlichen medizinischen Abfällen erfordert. (…)

Schnelltests können in Apotheken und Arztpraxen durchgeführt werden, dort gelten die Anforderungen der LAGA Mitteilung 18. Sie kommen künftig vermehrt auch z. B. in Firmen, Schulen und privaten Haushalten zu Einsatz. Die dort anfallenden Abfälle können bei sinngemäßer Anwendung der obigen Empfehlungen über den Restmüll entsorgt werden, d. h. sie sollen in einem stabilen, fest verschlossenen Müllbeutel in die Restmülltonne gegeben werden.“

Im Kreis Lippe werden die über den Restmüll entsorgten Abfälle in der MVA Bielefeld oder der Abfallverbrennungsanlage der Enertec Hameln ohne weiteres Infektionsrisiko sicher verbrannt. Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch einmal darauf hinzuweisen, dass diese Abfälle aus hygienischen Gründen keinesfalls über die Biotonne, die Papiertonne oder die Gelbe Tonne entsorgt werden dürfen.