Getrenntsammlungspflicht für Altkleider ab 01.01.2025

Jährlich landen Millionen Tonnen von Kleidung im Müll, während gleichzeitig die Ressourcen für die Herstellung neuer Textilien erschöpft werden.

Die Textilindustrie zählt global zu den größten Umweltverschmutzern. Nach Angaben der Europäischen Union ist sie für rund 20 Prozent der weltweiten Wasserverschmutzung verantwortlich und verursacht pro Kopf in der EU rund 270 Kilogramm CO₂-Emissionen jährlich.

Um die Verwertung und Wiederverwendung zu fördern, besteht seit dem 01. Januar 2025 für die Kommunen die Pflicht zur Sammlung von getragener Kleidung und anderen Textilien, z.B. Bettwäsche. Den rechtlichen Rahmen hierfür schaffen die EU-Abfallrahmenrichtlinie und das Kreislaufwirtschaftsgesetz, die beide bereits seit Jahren generelle Trennpflichten von Abfällen zur Verwertung und Abfällen zur Beseitigung vorschreiben.

Die Erweiterung der Sammlung auf Alttextilien durch die Kommunen verfolgt das Ziel, die Lebensdauer von Textilien zu verlängern und ihre Wiederverwertung zu fördern. Dies geschieht unter anderem durch das Aufstellen von kommunalen Sammelcontainern in Zusammenarbeit mit verschiedenen Organisationen oder Unternehmen. Auf die Unterhaltung von Second-Hand-Läden wird bei der Auswahl besonderer Wert gelegt, um die tatsächliche Weiterverwendung der Textilien zu gewährleisen. Um dieses Ziel zu ermöglichen ist es wichtig, dass keine kaputten oder stark verschmutzten Textilien über die Sammelcontainer erfasst werden. Diese gehören weiterhin in die Restmülltonne.

Für die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Lippe ändert sich nichts, denn im Kreis Lippe ist ein umfangreiches Angebot für die Sammlung von Altkleidern vorhanden.

Der Abfallwirtschaftsverband bietet bereits seit Jahren an den Recyclinghöfen Maibolte in Lemgo und Hellsiek in Detmold sowie in Zusammenarbeit mit der AGA in Detmold Sammelcontainer an.

Bei der Abholung von Sperrmüll oder Elektroschrott nimmt die AGA ebenfalls gut verpackte, saubere und tragbare Kleidung mit. Die Kommunen stellen teils an den Bauhöfen oder in Zusammenarbeit mit gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlern seit Jahren Textilcontainer bereit. Container, die nicht mit den vollständigen Kontaktdaten des Sammlers, sondern nur z.B. mit einer Handynummer oder einem Hinweis der genehmigten Sammlung versehen sind, zählen jedoch nicht dazu.

Darüber hinaus gibt es diverse andere Möglichkeiten gebrauchte Kleidung weiterzugeben, z.B.: Tauschbörsen, Flohmärkte oder Secondhand-Läden. Vielleicht lässt sie sich das Kleidungstück sogar noch flicken?

Auch beim Alttextilienabfall gilt: Der beste Müll ist der, der gar nicht erst entsteht! So können wir auch hier unser Kaufverhalten überdenken und uns zunächst einmal fragen, ob wir das neue Kleidungsstück wirklich brauchen. Beim Kauf von Kleidung sollten wir auf gute Qualität achten und möglichst auf sogenannte „Fast-Fashion“ Produkte, https://nachhaltige-kleidung.de/news/fast-fashion-definition-ursachen-statistiken-folgen-und-loesungsansaetze/ verzichten.